Endlich !!! Bundesrat stimmt Erhöhung der Vergütung für Verfahrensbeistände und Vormünder zu

Am 21. März 2025 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung sowie der Anpassung der Vergütung für Verfahrensbeistände zugestimmt. Damit ist ein bedeutender Meilenstein erreicht – nach vielen Jahren des politischen Stillstands und wiederholter Mahnungen aus der Praxis.

 

Teil des sogenannten Kostenrechtsänderungsgesetzes (KostRÄG) ist nicht nur die überfällige Anpassung der Honorierung für Verfahrensbeistände, sondern auch eine weitere lang geforderte Verbesserung: Die Kosten für Dolmetschereinsätze im Rahmen unserer Tätigkeit werden künftig nicht mehr von den Verfahrensbeiständen selbst getragen. Die kleine Pauschale (ohne erweiterten Aufgabenkreis) entfällt. Dies ist nicht nur sachgerecht, sondern auch ein wichtiges Signal der Wertschätzung gegenüber unserer qualifizierten Arbeit in einem zunehmend vielfältigen und mehrsprachigen Umfeld.

Die neuen Regelungen treten jedoch noch nicht sofort in Kraft. Wann genau das Gesetz Anwendung findet, hängt vom Zeitpunkt der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ab. Nach aktuellem Stand wird jedoch erwartet, dass dies in wenigen Wochen erfolgt und das Gesetz dann im darauffolgenden Monat wirksam wird.

 

Ein Schritt nach vorn – auch wenn Luft nach oben bleibt!!!

 

Die beschlossenen Anpassungen bleiben – das sei in aller Deutlichkeit gesagt – in Teilen hinter den Erwartungen und Bedarfen zurück. Viele von uns hätten sich eine stärkere Anhebung und eine differenziertere Ausgestaltung der Vergütung gewünscht, die der Komplexität und Verantwortung der Tätigkeit gerechter wird.

 

Doch trotz aller berechtigten Kritik: Wir nehmen diesen Moment als das, was er ist – ein Durchbruch. Nach Jahren der Stagnation, ist nun ein verbindlicher Schritt erfolgt. Er markiert den Beginn einer neuen Aufmerksamkeit für die familienrechtlichen Verfahrensbeteiligten – für Vormünder und eben auch Verfahrensbeistände.

 

Mit neuer Kraft – für die Kinder und Jugendlichen, die wir vertreten!!!

 

Diese Entscheidung kommt in einer Zeit, in der unsere Rolle wichtiger denn je ist: In  familiengerichtlichen Verfahren leisten wir verantwortungsvolle, oft emotional herausfordernde Arbeit im direkten Kontakt mit Kindern, Eltern und Gerichten. Die aktuelle Entscheidung ist damit auch ein Zeichen der Anerkennung für diese wertvolle Arbeit – und ein Impuls, unseren Auftrag mit neuer Energie und gestärktem Selbstverständnis weiterzuführen.

 

Wir blicken mit Zuversicht auf die kommenden Wochen und die Veröffentlichung des Gesetzes. Wir danken allen, die sich mit Geduld, Expertise und Ausdauer für diese Reform eingesetzt haben!

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