Kooperation mit dem Bundesforum Vormundschaft: Dringender Änderungsbedarf
Kinder, deren Eltern die elterliche Sorge nicht ausüben können, brauchen eine verlässliche Vormundschaft, die ihre Rechte in den Mittelpunkt stellt. Trotz der Reform des Vormundschaftsrechts 2023 bestehen weiterhin große Herausforderungen in der Praxis. Die Unterzeichner fordern daher Anpassungen im SGB VIII, darunter die Senkung der Fallzahlen pro Vormund auf maximal 30 Fälle, die Beendigung gesetzlich erzwungener Vormundschaftswechsel bei Umzügen sowie eine bessere Finanzierung von Vereins- und Berufsvormundschaften. Ziel ist eine kinderrechtsbasierte Vormundschaft, die Stabilität, individuelle Förderung und rechtliche Sicherheit gewährleistet.