Synopse zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung
Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern
Gesetzgebungsverfahren: Entwurf - Veröffentlichung 16. September 2024 | Letzte Aktualisierung 11. Dezember 2024
Mit dem Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung vom 22. Juni 2019 (BGBl. I S. 866) wurde die im Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG) festgelegte pauschalierte Vergütung für berufliche Betreuerinnen und Betreuer zuletzt durchschnittlich um 17 Prozent angehoben. Seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine 2022 hat eine hohe Inflation eingesetzt (2021: 3,1 Prozent, 2022: 6,9 Prozent, 2023: 5,9 Prozent), die auch bei den rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern und den Betreuungsvereinen zu gravierenden Kostensteigerungen geführt hat. Zum Ausgleich dieser Inflation wurde mit dem Gesetz zur Regelung einer Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für berufliche Betreuer, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuer und zur Änderung des Betreuungsorganisationsgesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 391) zum 1. Januar 2024 als vorübergehende Zwischenlösung eine monatliche Sonderzahlung an berufliche Betreuerinnen und Betreuer pro laufende Betreuung eingeführt, die zum 31. Dezember 2025 ausläuft.Entsprechend dem gemeinsamen Verständnis von Bund und Ländern muss eine Neuregelung der Betreuervergütung noch in dieser Legislaturperiode erfolgen.